ANTRAG AUF EINE PARKKARTE FÜR BESTIMMTE BERUFLICHE AKTIVITÄTEN

Kontextinformationen 

Kontakt

Der Schalter ist montags bis freitags von 8:00 bis 16:00 Uhr geöffnet.

DIRECTION MOBILITÉSERVICE CIRCULATION
98, rue Auguste CharlesL-1326LuxembourgTel.: 4796-2312 / 2310Fax: 48 92 48

Art des Formulars

Wozu ist diese Erklärung abzugeben?

Eine Parkkarte für bestimmte berufliche Aktivitäten kann ausgestellt werden:

  • für Fahrzeuge, die für medizinische Maßnahmen benötigt werden

  • für Fahrzeuge von professionellen Pflege- und Hilfsdiensten, die hilfebedürftige Personen zu Hause unterstützen und gesundheitlich versorgen;

  • für Fahrzeuge von Gewerbetreibenden, die Montage-, Reparatur- und Wartungsarbeiten bei Kunden durchführen.

Jedes zu gewerblichen Zwecken genutzte Fahrzeug muss diesen Parkausweis gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht haben und kann auf dem gesamten Gebiet der Stadt Luxemburg am Straßenrand und auf Parkplätzen innerhalb der zur Ausführung der Leistung erforderlichen Zeit geparkt werden, und zwar unbeschadet jeglicher anderer geltenden gesetzlichen Regelungen.

In einem solchen Fall sind Personen, die das Fahrzeug zur Ausübung ihres gewerblichen Tätigkeit nutzen, von der Einhaltung der maximalen Halte- und Parkzeiten sowie der Zahlung von Parkgebühren über Parkuhren befreit, zumal letzteres durch die Zahlung eines Pauschalbetrags für die Erteilung dieses Parkausweises abgegolten ist.

Die Beantragung einer Parkkarte für berufliche Aktivitäten ist nicht obligatorisch. Der Antrag ist von der Person zu stellen, die das betreffende Fahrzeug besitzt bzw. dieses nutzt (Fahrzeughalterin/Fahrzeughalter), wobei ein Dokument zum Nachweis der im Gebiet der Stadt Luxemburg auszuführenden gewerblichen Tätigkeit sowie die Zulassungsbescheinigung (Teil I – graue Karte) des Fahrzeugs beizulegen ist. Gegebenenfalls muss die antragstellende Person zusätzliche Nachweise erbringen.

Ein gewerblicher Parkausweis kann je nach Bedarf für eine Dauer von 1, 3, 6 oder 12 Monaten beantragt werden. Jede antragstellende Person ist zur Beantragung einer unbegrenzten Anzahl von Parkkarten für berufliche Aktivitäten berechtigt. Auf einer Parkkarte für berufliche Aktivitäten können bis zu 3 verschiedene Kennzeichen eingetragen werden. Jedoch kann diese Parkkarte jeweils nur für ein Fahrzeug zur selben Zeit verwendet werden.