Kontextinformationen
Kontakt
Der Schalter ist montags bis freitags von 8:00 bis 14:00 Uhr geöffnet.
Art des Formulars
Wozu ist dieser Antrag zu stellen?
Mit vorliegendem Antrag können Sie eine befristete Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Fußgängerzone in der Stadt Luxemburg beantragen. Der Antrag entbindet Sie nicht von der Beantragung anderer Genehmigungen, die eventuell für den auf dem Formular angegebenen Einsatz erforderlich sind.
Artikel 162c Straßenverkehrsordnung (Code de la route) sieht vor, dass in Fußgängerzonen unter anderem die folgenden Bestimmungen gelten:
Fußgänger dürfen die gesamte Breite der Straße nutzen
die Befahrung muss auf kürzestem Weg erfolgen
Autofahrer dürfen Fußgänger weder gefährden noch behindern und müssen anhalten, wenn dies erforderlich ist
Parken ist verboten.
Rechtliche Hinweise
Offizieller Text auf Französisch über die allgemeinen Nutzungsbedingungen, den Datenschutz und die elektronische Signatur.