ERKLÄRUNG ÜBER DIE VERHINDERUNG DER TEILNAHME AN DEN EUROPAWAHLEN

(zur Übermittlung an die Staatsanwältin)

 

Sehr geehrte Frau Staatsanwältin,
L-2080 Luxembourg

Wozu dient dieses Formular?

Wahlberechtigte, die nicht in der Lage sind, an den Europawahlen teilzunehmen, müssen dem Staatsanwalt der örtlich zuständigen Staatsanwaltschaft des Bezirksgerichts die Gründe für die Nichtabgabe ihrer Stimme bekanntgeben.